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Wir haben am 22.08.2012 eine Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein nationales Energieprojekt unter staatlichem Management in die Wege zu leiten mit dem eindeutigen Ziel, ein Verfahren zu entwickeln, wie elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt und in einem flüssigen Medium mit einem Brennwert von 10 kWh/Liter gespeichert werden kann.

Begründung:

Zumindest seit der Jahrtausendwende stellt die elektrische Energie wohl die qualitativ höchstwertige Energieform dar. Elektrische Energie ist mittlerweile Grundvoraussetzung für Kommunikation, Licht, Bewegung, Wärme,...

Trotz der zahlreichen Vorteile von elektrischer Energie gegenüber anderen Energieformen (chemischer, mechanischer und thermischer Energie) hat elektrische Energie aber auch einen gewaltigen Nachteil: sie lässt sich (zumindest derzeit) praktisch nicht speichern! Erzeugte elektrische Energie muss augenblicklich verbraucht bzw. in andere Energieformen umgewandelt werden.

Diese Besonderheit der elektrischen Energie ist eine regelungstechnische Herausforderung, die mit wachsender Anzahl von Stromproduzenten überproportional wächst. So stellen die in den letzten Jahren erbauten Fotovoltaik- und Windkraftanlagen  zunächst ungeregelten, dem Bedarf nicht angepassten Strom zur Verfügung. Die Verteilung und der Verbrauch dieser Strommengen obliegt den Netzbetreibern. Solange der Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtenergie klein bleibt, können die temporär zur Verfügung gestellten Strommengen durch entsprechende Drosselungen großer Kraftwerke oder durch die Aktivierung von Pumpspeicherkraftwerken kompensiert werden. Langfristig wird diese Art der Stromerzeugung, der Verteilung und des Verbrauchs nicht mehr - oder nur ineffektiv - in Griff zu bekommen sein.

An der Nichtspeicherbarkeit elektrischer Energie wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Die derzeit sinnvollste Variante ist die der Umwandlung und Speicherung in anderen Energieformen. Hier stehen Pumpspeicherkraftwerke durch deren hohen Wirkungsgrad und beachtlicher Dynamik im Vordergrund. Der Nachteil dieser Technologie ist hinsichtlich der Ökologie, Verfügbarkeit und Zentralisierung zu sehen.

Die Petition verfolgt einen anderen, hinsichtlich der Speicherung dezentralen Weg. Überschüssige elektrische Energie sollte in unmittelbarer Nähe der Erzeugung umgewandelt und gespeichert werden können und dies in einer Form, die möglichst einfach wieder in andere Energieformen umgewandelt werden kann. Als Träger dieser Energie kommen wegen der besseren Beherrschbarkeit und wegen der vorhandenen Technologie nur flüssige Stoffe in Betracht. Als Vorbild, jedoch nicht zwangsweise als Endprodukt für diese Energieform ist an eine Art "Kraftstoff" in Form von Öl, Benzin oder Vergleichbares gedacht mit einem Brennwert von 10 kWh/Liter.

Vereinfacht ausgedrückt verfolgt die Petition das Ziel, örtlich überschüssige elektrische Energie möglichst ortsnah in einen flüssigen "Kraftstoff" mit einem Brennwert von 10 kWh/Liter umzuwandeln. Dieser so produzierte Kraftstoff kann bei Bedarf in elektrische Energie zurückgewandelt oder in handelsüblichen Kraftfahrzeugen verwendet werden. Natürlich kann der "Kraftstoff" auch bei der Erzeugung von Wärme Anwendung finden.

Anregungen:

Die Petition strebt ausdrücklich ein nationales Projekt unter staatlichem Management an. Die Früchte dieses Projektes sollen dem eigenen Land und deren Bürgern zu Gute kommen.
Das langfristige Ziel eines derartigen Projektes ist weniger eine Umsetzung in zentralen Großanlagen als vielmehr in vielen dezentralen Kleinanlagen!
Der erzeugte “Kraftstoff” sollte ökologisch unbedenklich sein und in handelsüblichen Anlagen (Heizung, Kfz,...) Anwendung finden können.

Laut Schreiben des Petitionsausschusses vom 19.09.2012 muss zur Entscheidung über die Veröffentlichung der Petition eine Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt werden.

15.01.2013: Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat das Anliegen überprüft und eine Stellungnahme abgegeben. Eine Umsetzung des Anliegens komme derzeit wegen anderer Prioritäten auf diesem Gebiet nicht in Frage. Gestützt wird diese Entscheidung auf Ausführungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Inhaltlich wird dort ausgeführt, dass es derzeit günstiger sei, den Netzausbau und den Stromaustausch mit Partnerländern zu forcieren und das Zusammenwirken zwischen elektrischer Erzeugung und abgenommener Last zu verbessern. Darüber hinaus sei die Bundesregierung der Auffassung, dass Forschung und Entwicklung “... in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft ...” sei.
Da meine Petition keine Aussicht auf Erfolg haben werde, sehe der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite ab. Diese Argumentation finde ich etwas merkwürdig. Warum werden dann auf dieser Plattform Petitionen der Art “..keine Erhöhung der Abgeordnetendiäten...” (Petition 49697) veröffentlicht? Die haben doch auch von vornherein keinen Erfolg...

25.01.2013: Gegen die negative Bewertung meines Anliegens habe ich Einwendung (Widerspruch) eingelegt.

08.03.2013: Antwort des Petitionsausschusses --> Es werde eine neue Prüfung eingeleitet und ich möchte mich doch bitte gedulden.

22.03.2014: Keine Änderung!

12.07.2014: Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Bundestag folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dessen Begründung folgendermaßen aussieht:

  • Bereits der einleitende Satz entspricht nicht dem Anliegen der Petition. Laut Petitionsausschuss spricht sich die Petition dafür aus, “...ein Verfahren zur Umwandlung von elektrischer Energie in einen chemischen Energieträger oder in ein flüssiges Medium zu entwickeln.” Der Wortlaut meiner Petition beinhaltet kein “oder”, sondern spricht ausdrücklich nur von flüssigen Medien!
  • In einem weiteren Satz wird der Eindruck erweckt, als würde ich die Nutzung des bestehenden Erdgasnetzes als “eine zukunftsträchtige Speicherlösung mit hohem Innovationspotenzial” bezeichnen. Dies habe ich weder in meinem Petitionstext getan (hier ist nie die Rede von gasförmigen Medien), noch in meiner Einwendung. In der Einwendung habe ich das Power-to-Gas-Konzept zwar als sinnvoll bezeichnet, jedoch auch darauf hingewiesen, dass diese Variante weiterhin auf ein Netz (Gasnetz) angewiesen ist. Dies stellt eine weitere Zentralisierung auf einem anderen Energieträger dar.
  • Im weiteren Text der Beschlussempfehlung geht es um die Anstrengungen - auch der Bundesregierung - das Power-to-Gas-Projekt voranzubringen. In einem kleinen Absatz wird erwähnt, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem 01.06.2012 ein dreijähriges Projekt finanziell unterstützt, bei dem es um ein Verfahren geht, Strom in Kraftstoff umzuwandeln. Laut Internetrecherche wurde dieses Projekt mit 587.000 Euro unterstützt (Projekt Sunfire).
  • Im letzten Absatz der Begründung wird darauf hingewiesen, dass “das in der Petition angesprochene Power-to-Gas-Verfahren in der Forschung und im Rahmen von Pilotprojekten untersucht wird”. Von diesem Verfahren ist in der Petition absolut nicht die Rede!
  • Abschließend kommt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass “der Forderung nach Forschungsbemühungen auf diesem Gebiet bereits entsprochen wird”.

Summa summarum unterstützt die Bundesregierung derzeit mein Petitionsanliegen mit 587.000 Euro in einem dreijährigen Pilotprojekt (Sunfire). Dies ist so, als würde man versuchen, 200.000 Hühner mit einem Becher Getreide zum Eierlegen zu animieren.

Mich persönlich würde interessieren, wie lange der Deutsche Bundestag über die Petition beraten hat. Bei einer anderen Petition, die es bis zu einer Ausschusssitzung des Bayerischen Landtags gebracht hat, dauerte die Vorstellung der Petition 20 Sekunden, die anschließende Beratung 100 Sekunden.... siehe hier.
 

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