Diese Petition wird derzeit überprüft, aber nicht veröffentlicht. Für eine Veröffentlichung gibt es weder einen Rechtsanspruch, noch muss der Petitionsausschuss offen legen, warum die Petition zwar zugelassen, jedoch nicht veröffentlicht wird.
Da wir der Meinung sind, dass eine derartige Petition, bei der es letztendlich auch um Steuergelder geht, durchaus in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte, haben wir uns erlaubt, sie auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Das in der Begründung mit im Schnitt 10 % angegebene potentielle Einsparpotential deckt sich übrigens sehr gut mit Untersuchungen, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Berlin) dieses Jahr durchgeführt wurden. Hierzu wurden knapp 1000 Brennwertkessel in privaten Wohngebäuden genau unter die Lupe genommen. Das Resultat ist recht ernüchternd, wie sie hier lesen können.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch an den Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) gewandt. Das Schreiben vom 17.07.2012 und eine eventuelle Antwort können Sie hier lesen.
Wann – und ob überhaupt - der Bundesumweltminister auf das Schreiben antwortet, können wir nicht beurteilen.
09.08.2012 --> Nachtrag: unglaublich – der Herr Minister hat geantwortet!
29.01.2013 --> Weiterer Nachtrag: Aber seitdem hat sich nichts mehr getan....
Stand am 24.09.2013 --> Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 03.09.2013 beschlossen, die Petition
- “der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - als Material zu überweisen,
- den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und
- den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, ...”
Stand am 18.01.2014 --> Einzelne Landesvolksvertretungen haben mittlerweile über die Eingabe negativ entschieden. Die Argumentation ist dabei immer dieselbe: Der für den Heizbetrieb Verantwortliche besitze ausreichend Kompetenz, seine Anlage effizient zu betreiben. Darüberhinaus gelte das AKV-Prinzip in der Verwaltung: Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung. Dies bedeutet, dass der Verantwortliche seine Aufgabe genau kennt, ausreichend kompetent ist und Verantwortung für seine Anlage übernimmt. Wer so argumentiert, hat - sorry - von der Praxis keine Ahnung! Ein anderes Bundesland schreibt, dass kein Bedarf bestünde, da ja bereits die Vorschrift bestehe, Heizungsanlagen sachgerecht zu bedienen. Na prima! Darüberhinaus würden bei regelmäßigen Wartungen auch die regelungstechnischen Funktionen überprüft werden. Wie ist es dann möglich, dass trotz Wartungsvertrag nicht angeschlossene Mischermotoren über Jahre hinweg nicht bemerkt werden? Wie ist es dann möglich, dass trotz eingestellter Nachtabsenkung die Räume nachts und am Wochenende nahezu genauso warm sind wie tagsüber? Ein weiteres Bundesland lehnt die Petition mit der Begründung ab, dass in einem Runderlass Regeln zusammengestellt worden seien, die weit über die Petition hinausgehen. Wie kann man derartiges behaupten? Was wir in der Petition fordern, betreiben wir bereits seit fast genau 20 Jahren. Wir schreiben zu jeder untersuchten Anlage einen ausführlichen Bericht. Bisher wurde von keinem einzigen Bundesland ein derartiger Bericht angefordert.
20.02.2014: Die Petition wird im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie im Bayerischen Landtag behandelt. Da ich in dieser Sitzung im Maximilianeum persönlich (als Gast) anwesend sein durfte, konnte ich mir ein recht gutes Bild davon verschaffen, wie derartige Eingaben wohl grundsätzlich behandelt werden.
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