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Wir haben am 29.06.2011 eine Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für öffentliche Gebäude eine periodische Nachweispflicht über den effizienten Einsatz von Heizenergie einzuführen.

Begründung:

Langjährige, stichprobenartige Untersuchungen der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung haben gezeigt, dass bei Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden ein nichtinvestives Energie-Einsparpotential von im Schnitt 10 % schlummert.

 Quellen:

 3. Energiebericht der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung, Seiten 14-19: laden

 4. Energiebericht der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung, Seite 21: laden

 5. Energiebericht der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung, Seite 19: laden

Öffentliche Gebäude (Schulen, Ämter,  etc.) sind in aller Regel nachts und am Wochenende nicht belegt. Die Regelungsparameter (Heizkurven) und Zeitprogramme (Nachtabsenkungen, Wochenendabsenkungen) müssen auf diese Besonderheiten abgestimmt und in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert werden.

Die derzeit üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen berücksichtigen diese Besonderheiten nicht:

a) Eine Abgasmessung durch den Schornsteinfeger überprüft den Schadstoffgehalt des Abgases und ermittelt den Wirkungsgrad der Verbrennung. Es wird nicht bewertet, inwiefern die erzeugte Wärmeenergie effektiv und sinnvoll vom Verbraucher umgesetzt wird.

b) Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt für öffentlich genutzte Gebäude den Aushang von Energieausweisen, in denen der Energieverbrauchskennwert in kWh/m²/a angegeben wird. Leider sagt dieser Wert nichts darüber aus, inwiefern der jährliche Energieverbrauch sinnvoll ist. Lediglich Vergleiche mit den Daten der Vorjahre oder den Daten eines "ähnlichen" Gebäudes lassen in begrenztem Maße Rückschlüsse auf die Energieeffizienz zu.

c) Auch die im Amtsblatt der Europäischen Union behandelte "Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" berücksichtigt als Vorlage zur kommenden EnEV 2012 zwar in Artikel 14 eine "Inspektion von Heizungsanlagen", diese betrifft jedoch weitgehend den Wirkungsgrad und die Dimensionierung des Wärmeerzeugers. Offenbar wird bei diesen wiederkehrenden Inspektionen nicht darauf geachtet, inwiefern die Heizenergie möglichst sinnvoll und effektiv an den Verbraucher weitergegeben wird. Was nützt jedoch ein guter Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers, wenn wegen Defekten an Reglern, Stellgliedern, Schaltuhren und wegen unbeabsichtigt gesetzter Schaltzeiten die Räumlichkeiten nachts genauso temperiert werden wie tagsüber.

Anregungen:

Es wird vorgeschlagen, größere Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude in regelmäßigen Abständen durch eine 24-Stunden-Messung hinsichtlich sinnvoll eingestellter Parameter zu überprüfen. Hierzu sind die Vor- und Rücklauftemperaturen aller Heizkreise und des Kesselkreises digital aufzuzeichnen, darzustellen und zu bewerten. Die Kurven geben Aufschluss über eingestellte Schaltzeiten, Heizkurven und die Hydraulik der Wärmeverteilung. Bei Anlagen mit Gebäudeleittechnik lässt sich der Nachweis mittels so genannter Trendkurven führen, bei anderen Anlagen mittels mobiler Erfassungsgeräte.

Diese Petition wird derzeit überprüft, aber nicht veröffentlicht. Für eine Veröffentlichung gibt es weder einen Rechtsanspruch, noch muss der Petitionsausschuss offen legen, warum die Petition zwar zugelassen, jedoch nicht veröffentlicht wird.

Da wir der Meinung sind, dass eine derartige Petition, bei der es letztendlich auch um Steuergelder geht, durchaus in der Öffentlichkeit diskutiert werden sollte, haben wir uns erlaubt, sie auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Das in der Begründung mit im Schnitt 10 % angegebene potentielle Einsparpotential deckt sich übrigens sehr gut mit Untersuchungen, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Berlin) dieses Jahr durchgeführt wurden. Hierzu wurden knapp 1000 Brennwertkessel in privaten Wohngebäuden genau unter die Lupe genommen. Das Resultat ist recht ernüchternd, wie sie hier lesen können.

Wir haben uns in diesem Zusammenhang auch an den Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) gewandt.
Das Schreiben vom 17.07.2012 und eine eventuelle Antwort können Sie
hier lesen.

Wann – und ob überhaupt - der Bundesumweltminister auf das Schreiben antwortet, können wir nicht beurteilen.

09.08.2012 --> Nachtrag: unglaublich – der Herr Minister hat geantwortet!

29.01.2013 --> Weiterer Nachtrag: Aber seitdem hat sich nichts mehr getan....

Stand am 24.09.2013 --> Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 03.09.2013 beschlossen, die Petition

  • “der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - als Material zu überweisen,
  • den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und
  • den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, ...”

Stand am 18.01.2014 --> Einzelne Landesvolksvertretungen haben mittlerweile über die Eingabe negativ entschieden. Die Argumentation ist dabei immer dieselbe: Der für den Heizbetrieb Verantwortliche besitze ausreichend Kompetenz, seine Anlage effizient zu betreiben. Darüberhinaus gelte das AKV-Prinzip in der Verwaltung: Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung. Dies bedeutet, dass der Verantwortliche seine Aufgabe genau kennt, ausreichend kompetent ist und Verantwortung für seine Anlage übernimmt.
Wer so argumentiert, hat - sorry - von der Praxis keine Ahnung!
Ein anderes Bundesland schreibt, dass kein Bedarf bestünde, da ja bereits die Vorschrift bestehe, Heizungsanlagen sachgerecht zu bedienen. Na prima! Darüberhinaus würden bei regelmäßigen Wartungen auch die regelungstechnischen Funktionen überprüft werden. Wie ist es dann möglich, dass trotz Wartungsvertrag nicht angeschlossene Mischermotoren über Jahre hinweg nicht bemerkt werden? Wie ist es dann möglich, dass trotz eingestellter Nachtabsenkung die Räume nachts und am Wochenende nahezu genauso warm sind wie tagsüber?
Ein weiteres Bundesland lehnt die Petition mit der Begründung ab, dass in einem Runderlass Regeln zusammengestellt worden seien, die weit über die Petition hinausgehen. Wie kann man derartiges behaupten? Was wir in der Petition fordern, betreiben wir bereits seit fast genau 20 Jahren. Wir schreiben zu jeder untersuchten Anlage einen ausführlichen Bericht. Bisher wurde von keinem einzigen Bundesland ein derartiger Bericht angefordert.

20.02.2014: Die Petition wird im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie im Bayerischen Landtag behandelt. Da ich in dieser Sitzung im Maximilianeum persönlich (als Gast) anwesend sein durfte, konnte ich mir ein recht gutes Bild davon verschaffen, wie derartige Eingaben wohl grundsätzlich behandelt werden.

vorab: Die ganze Sitzung hat dreieinhalb Stunden gedauert - meine Eingabe wurde innerhalb von 2 Minuten auf Grund einer Erklärung der Staatsregierung als erledigt betrachtet.

genauer: Staatssekretär Pschierer schreibt eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Diese Stellungnahme dient den Ausschussmitgliedern als Diskussionsgrundlage für die Behandlung der Eingabe. Mehr zu dieser Stellungnahme später.
     In der Ausschusssitzung trägt eine Abgeordnete den Inhalt meines Anliegens vor - Dauer: 20 Sekunden! Inhaltlich minimiert die Abgeordnete mein Anliegen auf ein erstaunliches Niveau. Da es bereits eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen in diesem Bereich gebe, würde bereits alles Erdenkliche unternommen, so dass meine Eingabe als bereits  “erledigt” betrachtet werden dürfte. Im Klartext heißt das: Die Eingabe war eigentlich unnötig, da bereits erledigt!..
     Die Abgeordnete Natascha Kohnen (SPD) hingegen erwähnt, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bei künftigen Gesetzesvorhaben sehr wohl eine periodische Nachweispflicht über den effizienten Einsatz von Heizenergie in öffentlichen Gebäuden umsetzen möchte. Frau Kohnen hat den Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages offenbar genauer gelesen. Dennoch erklärt Frau Kohnen - obwohl sie mir im Prinzip Recht gibt - meine Eingabe aufgrund der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung als erledigt.

Die Stellungnahme des Staatssekretärs Pschierer, die als Diskussionsgrundlage für den Ausschuss von Bedeutung war, darf ich hier wohl nicht im Detail wiedergeben. Die grundsätzlichen Inhalte zu nennen, dürfte vermutlich straffrei sein...
     Im Prinzip steht in der Stellungnahme, dass die Bayerische Staatsregierung angesichts einer Vielzahl von Gesetzen eine weitere gesetzliche Vorschrift für nicht notwendig erachtet. Im letzten Satz weist MdL Pschierer darauf hin, dass eine in meinem Sinne periodische Überprüfung des effizienten Einsatzes von Heizenergie in staatlichen Gebäuden im Freistaat bereits “erfolgreich praktiziert und weiter fortgeführt” wird. Das ist richtig! Es besteht jedoch keine Pflicht!!!

Den Vorsitz in der o.g. Sitzung hatte Erwin Huber (CSU). Meine persönliche Einstellung diesem Abgeordneten gegenüber hat sich durch meinen Besuch der Sitzung stark geändert - nicht weil er meine Meinung geteilt hätte, sondern weil er als ungeheuer charismatischer Mensch die Sitzung souverän geleitet hat. Dabei macht er immer den Eindruck als wäre er kurz mit dem Fahrrad aus Niederbayern vorbei gekommen, um die Sitzung durchzuführen. Menschen, die auch über sich selbst Witze machen können (“...mein Englisch versteht in Niederbayern jeder...”), wirken einfach sympatisch!

Wie ein H-CHECK aussehen könnte und worin die Sinnfälligkeit begründet ist, finden Sie hier beschrieben!

25.10.2014: Ein Lichblick --> Der Petitionsausschuss des Landtages der Freien Hansestadt Bremen hat der Bürgerschaft eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Diese Empfehlung sagt im Wesentlichen aus, dass der Vorschlag einer periodischen Nachweispflicht über den effizienten Einsatz von Heizenergie in öffentlichen Gebäuden als sinnvoll angesehen wird. Demzufolge wird nun die Petition den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen und dem Senat zur Kenntnis gegeben.

    Das Petitionsverfahren bei der Freien Hansestadt Bremen ist damit zunächst positiv abgeschlossen. Was nun im Endeffekt daraus wird, entscheiden die Fraktionen und der Senat. Immerhin - ein erster Erfolg!

13.10.2022: Ein weiterer Lichblick --> Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 01.10.2022 einen Heizungscheck für Gasheizungen angeordnet. Hintergrund dafür ist die derzeitige Gasmangellage. Alle Achtung: Das erfüllt ja fast die Forderungen meiner Petition! Die von der Bundesregierung verfügte Verordnung ist allerdings nur auf 2 Jahre ausgelegt und leider sind nur Gasheizungen davon betroffen. Zudem bin ich der Meinung, dass es nicht damit getan sein kann, die verschiedenen Schaltzeiten und Absenkmodi im Regler zu kontrollieren, sondern die verschiedenen Temperaturen der Anlagen sollten über einen Messzeitraum von 24 Stunden protokolliert werden. Nur so sieht man definitiv, ob mit der Anlage alles in Ordnung ist. Zudem gibt es in modernen Reglern viele sehr versteckte Parameter, deren Auswirkungen auf die Anlage abgestimmt werden müssen. Eine Überprüfung ist hier nur mit Messung sinnvoll und möglich.

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