Petitionen an den Deutschen Bundestag sind persönliche Bitten oder Anliegen von allgemeinem Interesse, die dem Petitionsausschuss zur Begutachtung und Weiterleitung an den Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine „Öffentliche Petition“ unterscheidet sich von einer Einzelpetition dadurch, dass die Petition auf der Homepage des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht wird. Die Petition kann auf dieser Seite mitgezeichnet und diskutiert werden. Genauere Informationen finden Sie hier.
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